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Die Vermietung einzelner Zimmer eines Einfamilienhauses zur Wohnnutzung an mehrere Personen verstößt - auch in einem reinen Wohngebiet - nicht gegen Nachbarschaftsrechte. Dies entschied das Verwaltungsgericht Trier.
Dem Rechtsstreit lag die Klage eines Nachbarn gegen die Stadt Trier auf bauaufsichtliches Einschreiten gegen die
Das Verwaltungsgericht Trier wiesen die Klage ab und führten zur Begründung aus, dass die
Die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.06.2016
Quelle: Verwaltungsgericht Trier/ra-online
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Dokument-Nr. 22831
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