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Die landesweit für das Disziplinarrecht zuständige 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier hat einen Bundespolizeibeamten aus dem nördlichen Landesteil aus dem Dienst entfernt.
Diesem wurde im Disziplinarverfahren zur Last gelegt, eine nicht genehmigungsfähige
Die Richter haben den Beamten aus dem Dienst entfernt. Er habe ein schweres
Insgesamt habe der Beamte ein so hohes Maß an Pflichtvergessenheit an den Tag gelegt, dass die Verhängung der disziplinaren Höchstmaßnahme unumgänglich sei. Durch die über mehrere Jahre ohne
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.08.2024
Quelle: Verwaltungsgericht Trier, ra-online (pm/ab)
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