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Das Verwaltungsgericht (VG) Trier hat dem Beklagten, der bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand im Jahr 2017 seinen Dienst als Obergerichtsvollzieher an einem Amtsgericht im nördlichen Landesteil verrichtet hat, das Ruhegehalt aberkannt.
Die Richter stellten fest, dass der beklagte
Der Beklagte habe durch sein Verhalten ein schweres
Aus eigennützigen Motiven habe der beklagte
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.04.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Trier, ra-online (pm/cc)
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