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Ein Beamter, der vorsätzlich das Zeiterfassungsgerät seiner Dienststelle falsch Bedient und die "Gehen-Zeiten" manipuliert, kann um zwei Ämter zurückgestuft werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Trier.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein kurz vor dem Ruhestand stehender
Das Verwaltungsgericht Trier hat den Beamten um zwei Ämter zurückgestuft. Durch sein Verhalten, so die Richter, habe der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.05.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Trier/ra-online
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Dokument-Nr. 18196
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