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Die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier hat die auf die Feststellung gerichtete Klage des Eigentümers des in der Gemarkung Duppach gelegenen sogenannten "Adenauer-Hauses", dass er für das Grundstück keiner Genehmigung zur Rodung und Umwandlung in eine andere Nutzungsart bedarf, abgewiesen.
Das im
Die Richter der 2. Kammer haben die Klage abgewiesen. Die begehrte Feststellung könne nicht getroffen werden. Für die bereits erfolgten und beabsichtigten weiteren Rodungs- und Baumaßnahmen auf seinem Grundstück bedürfe der Kläger einer
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.10.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Trier, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 30971
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