wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 15.08.2013
2 K 463/13.TR -

Kein Anspruch auf Rückzahlung geleisteter Kultur- und Tourismus­förderabgaben

Klagender Beherbergungs­betrieb hätte rechtzeitig Widerspruch einlegen müssen

Ein Beherbergungs­betrieb, der gegen die Heranziehung zu Kultur- und Tourismus­förderabgaben keinen Widerspruch eingelegt hat, hat keinen Anspruch auf die Rückzahlung der geleisteten Abgaben gegen die Stadt Trier. Dies hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden.

Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin hatte, nachdem das Bundesverwaltungsgericht in einem Normenkontrollverfahren die Satzung über die Erhebung einer Kultur- und Tourismusförderabgabe der beklagten Stadt für unwirksam erklärt hatte, erfolglos die Rückzahlung der von ihr geleisteten Abgaben gefordert.

Kein Verstoß gegen Gleichheitsgrundsatz erkennbar

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Trier ist diese Entscheidung nicht zu beanstanden. Da die Beklagte eine Rückzahlung nur an die Betriebe vorgenommen habe, die zuvor gegen die erlassenen Bescheide Widerspruch eingelegt hätten, sei ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz nicht erkennbar, da die Klägerin keinen Rechtsbehelf eingelegt habe. Ebenso liege kein Verstoß gegen Treu und Glauben vor, da die Beklagte nach Kenntnis der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes keine Bescheide mehr erlassen habe. Letztlich sei die Klägerin auch nicht aufgrund eines Verhaltens der Beklagten davon abgehalten worden, Widerspruch gegen die Bescheide einzulegen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.08.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Trier/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Trier_2-K-46313TR_Kein-Anspruch-auf-Rueckzahlung-geleisteter-Kultur-und-Tourismusfoerderabgaben~N16644

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 16644 Dokument-Nr. 16644

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.