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Begründen bei einem Fahrerlaubnisinhaber Tatsachen die Annahme von Alkoholabhängigkeit, hat die Fahrerlaubnisbehörde zwingend die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens anzuordnen und zwar auch dann, wenn die entsprechenden Tatsachen nicht in einer Verkehrsteilnahme unter Alkoholeinfluss bestehen. Verweigert der Betroffene die Untersuchung oder bringt er das geforderte Gutachten nicht fristgerecht bei, so darf hieraus auf die Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen geschlossen und die Fahrerlaubnis entzogen werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Trier.
Im zugrunde liegenden Verfahren hatte die zuständige Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Trier dem Antragsteller des gerichtlichen Eilverfahrens die
Zu Recht, urteilte das Verwaltungsgericht Trier. Zwar stelle eine singulär gebliebene, höhere Alkoholkonzentration zunächst für sich alleine noch keine ausreichende Hinweistatsache auf eine mögliche
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.05.2016
Quelle: Verwaltungsgericht Trier/ra-online
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