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Bürger sind nicht befugt, die Auswahl der Delegierten für die Bundesversammlung zur Wahl des Bundespräsidenten zu beanstanden. Die Richter des Verwaltungsgerichts Stuttgart erklärten den Antrag für unzulässig.
Ein Bürger begehrte im Wege einer einstweiligen Anordnung, dass der Landtag von Baden-Württemberg seine
Der Bürger vertrat u.a. die Auffassung, er sei in seinem passiven Wahlrecht verletzt, weil der Landtag seine Bewerbung nicht berücksichtigt habe. Die
Die Richter des Verwaltungsgerichts haben den
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.05.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Stuttgart vom 04.05.2009
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Dokument-Nr. 7816
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