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Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 02.09.2009
5 K 3347/09 -

VG Stuttgart: Zirkus darf Tiere zum Gastspiel mit in die Stadt bringen

Veranstalter müssen Auflagen für Haltung der Tiere beachten

Die Veranstalter des Manegenzirkus HOT AFRICA dürfen ihre Tiere zu einem Gastspiel nach Stuttgart mitbringen. Eine aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen eine polizeirechtliche Verfügung der Landeshauptstadt vom 28. August 2009 wurde unter Auflagen zur Haltung und zum Umgang mit den Tieren vom Verwaltungsgericht Stuttgart wiederhergestellt bzw. angeordnet.

Die Entscheidung befasst sich mit einer polizeirechtlichen Verfügung der Landeshauptstadt, mit welcher dem Zirkus unter Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit verboten worden war, Groß- und Wildtiere, insbesondere Elefanten, Dromedare, Lamas und Pferde nach Stuttgart zu verbringen, unterzubringen und vorzuführen. Nicht betroffen waren von dieser Verfügung Hunde, Ziegen und Esel. Die Verfügung war im wesentlichen mit den von Groß- und Wildtieren ausgehenden Gefahren für die Bevölkerung begründet, die sich aus früheren Verhaltensweisen und Nachlässigkeiten des Zirkusveranstalters bei der Sicherung der Tiere gegen Ausbrüche herleiten ließen.

Vorgebrachte Gründe reichen für Verbot nicht aus

Nach Auffassung des Gerichts waren die hierfür ins Feld geführten Fakten nicht ausreichend, um ein komplettes Verbot zu begründen. Die Kammer war vielmehr der Auffassung, dass die von ihr getroffenen Auflagen genügten. Gemäß diesen Auflagen hat der Zirkus die Tiergehege so zu sichern und zu beaufsichtigen, dass ein Ausbruch der Zirkustiere ausgeschlossen ist. Darüber hinaus ist es den Betreibern des Zirkus untersagt, die Elefanten auf öffentlichen Straßen und Wegen auszuführen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.09.2009
Quelle: ra-online, VG Stuttgart

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