wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 02.09.2009
5 K 3347/09 -

VG Stuttgart: Zirkus darf Tiere zum Gastspiel mit in die Stadt bringen

Veranstalter müssen Auflagen für Haltung der Tiere beachten

Die Veranstalter des Manegenzirkus HOT AFRICA dürfen ihre Tiere zu einem Gastspiel nach Stuttgart mitbringen. Eine aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen eine polizeirechtliche Verfügung der Landeshauptstadt vom 28. August 2009 wurde unter Auflagen zur Haltung und zum Umgang mit den Tieren vom Verwaltungsgericht Stuttgart wiederhergestellt bzw. angeordnet.

Die Entscheidung befasst sich mit einer polizeirechtlichen Verfügung der Landeshauptstadt, mit welcher dem Zirkus unter Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit verboten worden war, Groß- und Wildtiere, insbesondere Elefanten, Dromedare, Lamas und Pferde nach Stuttgart zu verbringen, unterzubringen und vorzuführen. Nicht betroffen waren von dieser Verfügung Hunde, Ziegen und Esel. Die Verfügung war im wesentlichen mit den von Groß- und Wildtieren ausgehenden Gefahren für die Bevölkerung begründet, die sich aus früheren Verhaltensweisen und Nachlässigkeiten des Zirkusveranstalters bei der Sicherung der Tiere gegen Ausbrüche herleiten ließen.

Vorgebrachte Gründe reichen für Verbot nicht aus

Nach Auffassung des Gerichts waren die hierfür ins Feld geführten Fakten nicht ausreichend, um ein komplettes Verbot zu begründen. Die Kammer war vielmehr der Auffassung, dass die von ihr getroffenen Auflagen genügten. Gemäß diesen Auflagen hat der Zirkus die Tiergehege so zu sichern und zu beaufsichtigen, dass ein Ausbruch der Zirkustiere ausgeschlossen ist. Darüber hinaus ist es den Betreibern des Zirkus untersagt, die Elefanten auf öffentlichen Straßen und Wegen auszuführen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.09.2009
Quelle: ra-online, VG Stuttgart

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Stuttgart_5-K-334709_VG-Stuttgart-Zirkus-darf-Tiere-zum-Gastspiel-mit-in-die-Stadt-bringen~N8402

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 8402 Dokument-Nr. 8402

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.