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Einem Altenpfleger, der die ihm anvertrauten Heimbewohner mehrfach misshandelt und in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt, kann die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Altenpfleger" widerrufen werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden.
Im vorliegenden Fall war der 1981 geborene Altenpfleger (Kläger) ab Mai 2007, d.h. noch während seiner Ausbildung, und nach deren Abschluss als examinierter Altenpfleger in einem Altenpflegeheim tätig. Dem Kläger wurde vom Altenpflegeheim Anfang August 2010 fristlos gekündigt.
Im Februar 2011 widerrief das Regierungspräsidium Stuttgart die Berechtigung, die
In seiner Urteilsbegründung führte das Verwaltungsgericht Stuttgart aus, dass das Regierungspräsidium zu Recht aus dem schwerwiegenden Fehlverhalten des Klägers gegenüber den seiner Obhut anvertrauten Bewohnern geschlossen habe, dass er als
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.09.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Stuttgart/ra-online
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