kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Ein Student, der erfolgreich ein Bachelor-Studium in Architektur abschließt, hat das Recht einen Eintrag in die Liste bei der Architektenkammer zu erhalten, der es ihm erlaubt, die Berufsbezeichnung „Architekt“ zu führen. Dies hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden.
Der Kläger schloss im Februar 2007 erfolgreich ein Architekturstudium an einer Fachhochschule nach drei Jahren mit dem Bachelor-Zeugnis ab. Seinen Antrag, ihn als Architekten (hier: als
Der Kläger habe einen Anspruch auf die begehrte Eintragung in die Architektenliste. Er besitze die Berufsbefähigung nach dem Architektengesetz. Denn sein erfolgreich abgeschlossenes Bachelor-Studium in Architektur reiche hierfür nach den landesrechtlichen Bestimmungen aus. Auch der Bachelor-Abschluss sei im Sinne des Landeshochschulgesetzes der Regelabschluss eines Hochschulstudiums. Die europarechtliche Richtlinie regle (nur) die Voraussetzungen für die Anerkennung einer im Ausland durchgeführten Architektenausbildung im Inland; unmittelbare Anforderungen an die Ausgestaltung der nationalen Eintragungsvoraussetzungen würden in der Richtlinie dagegen nicht geregelt. Ein vierjähriges Vollzeitstudium zu verlangen sei auch nicht mit dem Vertrauensschutz von Absolventen der neuen Studiengänge vereinbar. Wer sich im Vertrauen auf die geltenden Regelungen einer berufsqualifizierenden Bachelor-Ausbildung unterziehe, dürfe nach deren Abschluss vor der Aufnahme des angestrebten Berufs allenfalls dann vor zusätzliche Hürden gestellt werden, wenn sich diese zu Beginn der Ausbildung klar abzeichneten. Dies sei hier aber nicht der Fall gewesen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.07.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Stuttgart vom 23.07.2009
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Stuttgart_4-K-328008_VG-Stuttgart-Dreijaehriges-Bachelor-Studium-reicht-zum-Eintrag-in-die-Architektenliste~N8200
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 8200
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.