wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 12.01.2023
2 K 6423/22 -

Streuobstfläche darf gerodet werden

Umwandlungs­genehmigung voraussichtlich rechtmäßig

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat einen Antrag des Naturschutzbund Deutschland - Landesverband Baden-Württemberg e.V. (im Folgenden: NABU) abgelehnt, mit dem dieser sich in der Sache gegen die Rodung von drei Streuobstflächen wendet.

Die Gemeinde Großbettlingen beschloss am 22.03.2021 einen Bebauungsplan, der ein Gewerbegebiet auf einer Fläche vorsieht, auf der sich drei Streuobstbestände mit Flächen von 450 m², 1.384 m² und 593 m befinden. In zeitlichem Zusammenhang hierzu hatte die Gemeinde die Erteilung einer Genehmigung zur Umwandlung von 1.670 m² des Streuobstbestandes nach § 33 a Abs. 2 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg beantragt. Als Ausgleich soll auf einer sich an das Gewerbegebiet anschließenden Fläche von 2.996 m² ein neuer Streuobstbestand gepflanzt werden. Am 10.03.2021 wurde der Gemeinde die Genehmigung erteilt, eine Umwandlung ist danach aus naturschutzrechtlichen Gründen nur im Zeitraum vom 01.11. bis zum 28.02 eines Jahres möglich. Am 11.04.2022 erhob der NABU Widerspruch gegen die der Gemeinde erteilte naturschutzrechtliche Umwandlungsgenehmigung. Daraufhin beantragte die Gemeinde am 24.10.2022 die sofortige Vollziehbarkeit der ihr erteilten Umwandlungsgenehmigung vom 10.03.2021 anzuordnen. Nach Anhörung des NABU ordnete das Landratsamt Esslingen entsprechend des Antrags der Gemeinde die sofortige Vollziehbarkeit der Umwandlungsgenehmigung am 07.12.2022 an. Hiergegen hat der NABU vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart vorläufigen Rechtsschutz beantragt.

Interesse der Gemeinde überwiegt

Das VG hat den Antrag als unbegründet abgelehnt.  Sie ist in der im Eilverfahren durchzuführenden Interessenabwägung zu dem Ergebnis gekommen, dass das Interesse der Gemeinde am Sofortvollzug der Umwandlungsgenehmigung das Interesse des NABU an der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs überwiegt, weil die Umwandlungsgenehmigung nach der im Eilverfahren gebotenen summarischen Prüfung voraussichtlich rechtmäßig ist.

Rechtsgrundlage für die Erteilung der Umwandlungsgenehmigung ist auslegungsbedürftig

Die Rechtsgrundlage für die Erteilung der Umwandlungsgenehmigung - § 33 a Abs. 2 NatSchG Baden-Württemberg - ist zwar nach Ansicht der Kammer auslegungsbedürftig und dürfte als gesetzgeberischer Fehlgriff einzustufen sein. Eine Auslegung unter Heranziehung der Grundrechte und weiterer grundlegender Prinzipien des öffentlichen Rechts führt aber dazu, dass ein Anspruch des Grundstückseigentümers auf Erteilung einer Umwandlungsgenehmigung dann besteht, wenn die Erhaltung eines bestimmten Streuobstbestandes nicht im überwiegenden öffentlichen Interesse liegt. Vorliegend ist dies nach summarischer Prüfung der Fall. Das Interesse der Gemeinde an der Umwandlung überwiegt vielmehr das öffentliche Interesse an einer Erhaltung des Streuobstbestandes.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.01.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Stuttgart, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Stuttgart_2-K-642322_Streuobstflaeche-darf-gerodet-werden~N32550

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 32550 Dokument-Nr. 32550

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.