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Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat in Fortführung des Vollstreckungsverfahrens gegen das Land Baden-Württemberg ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro festgesetzt, da das Land seiner Verpflichtung zur Fortschreibung des Luftreinhalteplanes für den Regierungsbezirk Stuttgart nicht nachgekommen ist.
Zudem hat das Verwaltungsgericht dem Land erneut eine Frist bis zum 16. November 2018 gesetzt, um seiner Verpflichtung der im Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 26. Juli 2017 auferlegten Verpflichtung zur Fortschreibung des Luftreinhalteplanes für den Regierungsbezirk Stuttgart/ Teilplan Landeshauptstadt Stuttgart nachzukommen und für den Fall, dass das Land dieser Verpflichtung nicht fristgerecht nachkommt, ein weiteres
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte dem weiteren Vollstreckungsantrag stattgegeben, weil das Land Baden-Württemberg weiterhin ohne jeden sachlichen oder rechtlichen Grund und damit zu Unrecht seiner im Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 26. Juli 2017 auferlegten Verpflichtung zur Festsetzung eines ganzjährigen zonalen Verkehrsverbotes mit dem seit 27. August 2018 vorliegenden Planentwurf vom August 2018 nicht nachgekommen ist.
Nachdem sich das Land Baden-Württemberg mit dem bisher vorgelegten Planentwurf vom August 2018 auch über den 31. August 2018 hinaus weiterhin grundlos weigert, seiner Verpflichtung baldmöglichst nachzukommen, ist auch das von der Deutschen Umwelthilfe beantragte zweite
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.09.2018
Quelle: Verwaltungsgericht Stuttgart/ra-online
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Dokument-Nr. 26484
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