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Die prämature (vorzeitige) Menopause ist eine Krankheit im Sinne der baden-württembergischen Beihilfeverordnung, deren Behandlung mit einer Hormontherapie beihilfefähig ist. Dies hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden.
Die am 4. April 1971 geborene Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls ist beihilfeberechtigte
Das Gericht gab der Klägerin Recht und führte in den Urteilsgründen aus, dass nach den maßgeblichen Vorschriften der Beihilfeverordnung aus Anlass einer
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.06.2010
Quelle: ra-online, Verwaltungsgericht Stuttgart
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Dokument-Nr. 9732
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