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Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat die Kündigung einer schwerbehinderten Angestellten der Firma Anton Schlecker e.K. für unzulässig erklärt, da die hierfür erforderliche Zustimmung des Integrationsamtes ermessenfehlerhaft und damit rechtswidrig erfolgte.
Die 1966 geborene, mit einem Grad der
Zudem erhob die Klägerin gegen die Zustimmungsentscheidung des Integrationsamtes erfolgreich Klage zum Verwaltungsgericht Stuttgart. Das Verwaltungsgericht entschied, dass die vorherige Zustimmung des Integrationsamtes ermessensfehlerhaft und damit
Das
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.04.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Stuttgart/ra-online
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