wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 21.09.2009
11 K 3612/09 -

VG Stuttgart: Minderjährige Türkin kann trotz Fortbestehens türkischer Staatsangehörigkeit eingebürgert werden

Entlassung aus türkischer Staatsangehörigkeit an unzumutbare Bedingungen geknüpft

Mach die Türkei eine Entlassung aus der Staatsangehörigkeit von unzumutbaren Bedingungen abhängig, kann eine 14-jährige Türkin trotz Fortbestehens ihrer türkischen Staatsangehörigkeit in Deutschland eingebürgert werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart.

Im zugrunde liegenden Fall ist die 1995 im Bundesgebiet geborene Klägerin im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis. Ihre Eltern sind türkische Staatsangehörige. Ihren im April 2008 gestellten Antrag auf Einbürgerung lehnte das Landratsamt im August 2008 ab. Ihr dagegen erhobener Widerspruch blieb erfolglos, worauf sie Klage zum Verwaltungsgericht erhob.

Mehrjährige Wartezeit zur Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit nicht zumutbar

Das Verwaltungsgericht hat das Land Baden-Württemberg verpflichtet, die Klägerin in den deutschen Staatsverband einzubürgern:

Die Klägerin habe einen Anspruch auf Einbürgerung, auch wenn dabei ihre Mehrstaatigkeit hingenommen werde. Denn es sei ihr nicht möglich, in zumutbarer Weise aus der türkischen Staatsangehörigkeit entlassen zu werden. Ihre Einbürgerung in den deutschen Staatsverband führe nach türkischem Recht nicht zum Verlust der türkischen Staatsangehörigkeit. Die Klägerin könne diese aber auch nicht aufgeben. Denn nach türkischem Recht könne nur ein geschäftsfähiger türkischer Staatsangehöriger, der also sein 18. Lebensjahr vollendet habe, die Genehmigung zum Ausscheiden aus der türkischen Staatsangehörigkeit erhalten. Dies würde für die 14 Jahre alte Klägerin aber bedeuten, dass sie noch Jahre warten müsse, bis sie deutsche Staatsangehörige werden können. Das sei der Klägerin aber nicht zumutbar.

Voraussetzungen für Einbürgerung erfüllt

Im Übrigen seien die Voraussetzungen für eine Einbürgerung der Klägerin gegeben. Sie habe hier seit acht Jahren rechtmäßig ihren Aufenthalt und besitze die erforderliche Aufenthaltserlaubnis. Ihre Eltern bestritten ihren Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen; sie verfügten über ein ausreichendes Nettoeinkommen. Schließlich habe sie auch die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache, wie ihr erfolgreicher Besuch der Realschule belege.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.02.2010
Quelle: ra-online, VG Stuttgart

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Stuttgart_11-K-361209_VG-Stuttgart-Minderjaehrige-Tuerkin-kann-trotz-Fortbestehens-tuerkischer-Staatsangehoerigkeit-eingebuergert-werden.news9227.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 9227 Dokument-Nr. 9227

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.