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Mach die Türkei eine Entlassung aus der Staatsangehörigkeit von unzumutbaren Bedingungen abhängig, kann eine 14-jährige Türkin trotz Fortbestehens ihrer türkischen Staatsangehörigkeit in Deutschland eingebürgert werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart.
Im zugrunde liegenden Fall ist die 1995 im Bundesgebiet geborene Klägerin im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis. Ihre Eltern sind
Das Verwaltungsgericht hat das Land Baden-Württemberg verpflichtet, die Klägerin in den deutschen Staatsverband einzubürgern:
Die Klägerin habe einen Anspruch auf
Im Übrigen seien die Voraussetzungen für eine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.02.2010
Quelle: ra-online, VG Stuttgart
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Dokument-Nr. 9227
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