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Stürzt eine Lehrerin bei dem Besuch eines Volksfestes, der offizieller Programmpunkt einer Klassenfahrt war, im Bierzelt von der Festzeltbank und verletzt sich dabei, ist dies ein Dienstunfall, für den ihr Unfallfürsorge zu gewähren ist. Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall nahm die
Das Regierungspräsidium Stuttgart als Schulbehörde lehnte den Antrag der
Das Gericht gab der Klage der
Der Unfall habe sich „in Ausübung des Dienstes“ ereignet, da der Besuch des Frühlingsfestes und auch der Besuch des Bierzelts für die
Auch das Steigen auf die Festzeltbank habe noch in einem engen natürlichen Zusammenhang mit den Dienstaufgaben der Klägerin gestanden. Es sei derzeit durchaus üblich und sozialadäquat, dass Besucher eines Bierzelts, in dem Livemusik dargeboten werde, kollektiv auf die Bänke stiegen und dort zur Musik tanzten. Deshalb sei es nicht zu beanstanden, dass es die Lehrerinnen den Schülern erlaubt hätten, auf die Bänke zu steigen. Wenn nun aber die gesamte Gruppe auf den Bänken gestanden habe, habe die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.02.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Stuttgart/ra-online
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Dokument-Nr. 17678
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