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Das Verwaltungsgericht Schleswig hat in einem Eilverfahren einem Unterlassungsanspruch eines Verlages stattgegeben, dem im Verfassungsschutzbericht 2012 rechtsextremistische Bestrebungen zugeordnet wurden.
Im zugrunde liegenden Streitfall wendet sich die Antragstellerin ihre namentliche Erwähnung im
Die Antragstellerin hält die Einschätzung ihrer Tätigkeiten durch den Verfassungsschutz als einen Verdachtsfall verfassungsfeindlicher, rechtsextremistischer Bestrebungen für unzutreffend und beruft sich im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes auf drohende Nachteile im geschäftlichen Verkehr.
Das Verwaltungsgericht Schleswig hat dem Antrag stattgegeben, da es wegen der Nachteile für die Antragstellerin einen Anspruch auf Erlass einer einstweiligen Anordnung als gegeben sieht. Das Gericht hält es für problematisch, ob die auch grundsätzlich angegriffene Einstufung als Verdachtsfall es rechtfertigen kann, den mit einer unmittelbaren Benennung verbundenen Eingriff in die vom Grundgesetz gewährleistete Presse- und Meinungsfreiheit vorzunehmen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.06.2013
Quelle: Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 16158
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