wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Schleswig, Urteil vom 29.11.2007
12 A 37/06 -

Grundsätzlicher Auskunftsanspruch über Verwendung von Agrarsubventionen

Begründetes Interesse der Öffentlichkeit an Verwendung von öffentlichen Geldern

Der Öffentlichkeit steht nach dem Schleswig-Holsteinischen Umweltinformationsgesetz (UIG) grundsätzlich ein Auskunftsanspruch über die konkrete Verwendung von EUAgrarsubventionen zu. Dies hat das Verwaltungsgericht Schleswig entschieden.

Geklagt hatte eine Journalistin, die beim Schleswig-Holsteinischen Landwirtschaftsministerium eine genaue Auskunft über die Verwendung von EU-Agrarsubventionen über 50.000,-- Euro unter Nennung der einzelnen Subventionsempfänger (landwirtschaftliche Betriebe / Firmen) beantragt hatte. Dies hatte das Ministerium mit der Begründung abgelehnt, dass zum einen das UIG wegen des nur sehr entfernten Umweltbezuges der Subventionen gar nicht einschlägig sei, zum anderen eine Auskunftserteilung schon aus Gründen des Datenschutzes der betroffenen Personen und Firmen nicht in Betracht komme.

Die Klägerin hat insoweit einen Teilerfolg errungen, als der Ablehnungsbescheid durch das Urteil aufgehoben worden ist und über die Sache unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts vom Landwirtschaftsministerium erneut entschieden werden muss.

Bei Verkündung des Urteils führte die Vorsitzende der 12. Kammer dazu aus, dass entgegen der Auffassung des Ministeriums sich der Auskunftsanspruch aus dem UIG grundsätzlich auch auf die Verwendung von Agrarsubventionen beziehe. Insoweit reiche auch ein nur mittelbarer Umweltbezug aus, da die Verwendung von Agrarsubventionen konkrete Bezugspunkte zur landwirtschaftlichen Urproduktion und damit letztlich zu Umweltbelangen aufweise. Die grundsätzliche Anwendbarkeit des UIG führe dazu, dass seitens des Landwirtschaftsministeriums nun eine konkrete Abwägung zwischen den gleichwertigen Rechtsgütern Informationsbedürfnis einerseits und Datenschutzbelangen andererseits vorzunehmen sei. Allerdings sei dem Interesse der Öffentlichkeit an einer korrekten Verwendung öffentlichen Gelder in Form von Subventionen ein hoher Stellenwert einzuräumen, den das Landwirtschaftsministerium bei seiner Entscheidung zu beachten habe.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.11.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Schleswig vom 29.11.2007

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Schleswig_12-A-3706_Grundsaetzlicher-Auskunftsanspruch-ueber-Verwendung-von-Agrarsubventionen.news5228.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 5228 Dokument-Nr. 5228

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.