wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Schleswig, Beschluss vom 30.03.2021
1 B 36/21 -

Coronabedingte Einschränkungen der KiTa-Betreuung im Kreis Pinneberg rechtmäßig

VG Schleswig bestätigt die Allgemeinverfügung des Landkreis Pinneberg

Die Rückkehr zu einem nur eingeschränkten Regelbetrieb in den Kindertagesstätten (KiTas) im Kreis Pinneberg ist angesichts dort steigender Inzidenzwerte, insbesondere bei Kindern, rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht Schleswig am 30.03.2021 in einem Eilverfahren entschieden.

Nach einer Allgemeinverfügung des Kreises vom 26. März 2021 können in den dortigen KiTas derzeit nur bestimmte Kinder betreut werden, etwa wenn ein Elternteil in der kritischen Infrastruktur tätig ist, beide Eltern berufstätig sind und eine Alternativbetreuung nicht vorhanden ist oder wenn das Kind besonders schutzbedürftig ist. Zur Begründung verweist der Kreis insbesondere darauf, dass es gerade in den Gruppen der Kinder von 0 bis 4 Jahren und von 5 bis 14 Jahren sprunghafte Anstiege der Zahl der Neuinfektionen gegeben habe. Die Werte seien so hoch wie noch nie in der Vergangenheit.

Beschränkungen des KiTa-Betriebs gerechtfertigt

Das Gericht kam angesichts dessen zu dem Ergebnis, dass die mit dem eingeschränkten Regelbetrieb verbundenen Eingriffe in die Grundrechte von Kindern und Eltern im Hinblick auf den Gesundheitsschutz der Bevölkerung verhältnismäßig seien. Die Kontakte zwischen Kindergartenkindern, bei deren Zusammentreffen Hygieneregeln regelmäßig nicht eingehalten werden könnten, würden dadurch reduziert. Weil derzeit unklar sei, ob etwa eine deutliche Erhöhung der Zahl von Tests in Kindertagesstätten überhaupt möglich sei und weil über die auch im Kreis Pinneberg festgestellte "britische" Virusmutation zu wenig Erkenntnisse vorlägen, sei auch kein milderes Mittel erkennbar. Die Maßnahme sei auch angemessen, weil soziale Kontakte für die von der Betreuung ausgeschlossenen Kinder außerhalb der Kindertagesstätte grundsätzlich weiterhin möglich und nachhaltige Förderdefizite im Falle der Antragstellerinnen unwahrscheinlich seien. Die aktuelle Allgemeinverfügung gelte auch nur für einen sehr kurzen Zeitraum.

Kein Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz

Schließlich liege auch kein Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz vor, weil die Differenzierung zwischen betreuungsberechtigten und nicht betreuungsberechtigten Kindern aufgrund der jeweils unterschiedlichen familiären oder individuellen Bedingungen sachlich gerechtfertigt sei.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.04.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Schleswig, ra-online (pm/aw)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Schleswig_1-B-3621_Coronabedingte-Einschraenkungen-der-KiTa-Betreuung-im-Kreis-Pinneberg-rechtmaessig.news30080.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 30080 Dokument-Nr. 30080

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.