wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Saarlouis, Beschluss vom 04.03.2013
5 L 411/13 -

Aufstellen eines beidseitig beleuchteten Werbeschildes an sehr verkehrsreicher Kreuzung unzulässig

Werbeschild im unmittelbaren Kreuzungsbereich beeinträchtigt Verkehrssicherheit

Das Verwaltungsgericht Saarlouis hat eine sofort zu vollziehende Beseitigungs­anordnung für eine beidseitig beleuchtete Werbeanlage für Wechselwerbung aus Gründen der Verkehrssicherheit bestätigt.

Im zugrunde liegenden Streitfalls wurde ein 2,5 x 3,0 Meter großes, auf eine Säule aufgeständertes, beidseits beleuchtetes Werbeschild an einer sehr verkehrsreichen Kreuzung zwischen einer Bundesstraße und einer Landstraße in der Innenstadt von Homburg im unmittelbaren Kreuzungsbereich aufgestellt. An der Kreuzung gibt es jeweils vier unterschiedliche Fahrspuren für den fließenden Verkehr, die über wechselnde Ampelschaltungen geregelt werden. Daneben sind Fußgängerüberquerungen eingerichtet. Bereits im Vorfeld hatte die zuständige Straßenverkehrsbehörde auf die hohe Verkehrsbelastung der Kreuzung mit 21.541 Kraftfahrzeugen am Tag und die im Kreuzungsbereich vorhandene hohe Dichte an Vorwegweisern, Hinweisschildern, Lichtsignalanlagen und Verkehrszeichen hingewiesen. Durch die hohe Verkehrsbelastung, die einzelnen Fahrbeziehungen und die Beschilderungen sei dort bereits jetzt von den Verkehrsteilnehmern höchste Konzentration auf den Verkehr gefordert. Nach Auskunft der zuständigen Polizeiinspektion hatten sich allein im Jahr 2012 dort bereits neun schwere Unfälle ereignet.

Zuständige Bauaufsichtsbehörde erklärt Werbeschild im unmittelbaren Kreuzungsbereich für unzulässig

Vor diesem Hintergrund hatte sich die zuständige Bauaufsichtsbehörde auf den Standpunkt gestellt, die Errichtung einer beleuchteten doppelseitigen Werbeanlage im unmittelbaren Kreuzungsbereich sei mit dem in § 17 Abs. 2 der Landesbauordnung enthaltenen Gebot, dass Werbeanlagen die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen dürfen, nicht vereinbar.

Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs durch Werbeanlage beeinträchtigt

Diese Auffassung hat das Verwaltungsgericht Saarlouis bestätigt. Angesichts der vor Ort bestehenden schwierigen Verkehrssituation führe eine beleuchtete Werbeanlage, deren Zweck es ja sei, die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer auf sich zu ziehen, zu einer Beeinträchtigung des Verkehrs. Insbesondere wegen der Beleuchtung werde die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer vom Verkehr weg und zu der Werbebotschaft umgelenkt, selbst wenn es sich - wie hier - nicht um eine Videowallanlage handelte. Bei hohem Verkehrsaufkommen im abendlichen und morgendlichen Berufsverkehr werde vor allem bei schlechten Lichtverhältnissen infolge starken Regens oder bei Nebel die Verkehrsorientierung erheblich erschwert und damit die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigt. Da die Werbeanlage ohne Substanzverlust wieder abgebaut werden könne, sei ihre sofortige Beseitigung bereits im Eilverfahren zu bestätigen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.07.2013
Quelle: Verwaltungsgericht des Saarlandes/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Saarlouis_5-L-41113_Aufstellen-eines-beidseitig-beleuchteten-Werbeschildes-an-sehr-verkehrsreicher-Kreuzung-unzulaessig~N16354

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 16354 Dokument-Nr. 16354

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.