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Erleidet ein Beamter während einer Dienstreise auf einer Autobahnraststätte nach dem Aufsuchen einer Toilette einen Verkehrsunfall mit seinem privaten Pkw, so steht ihm gegenüber seinem Dienstherren ein Anspruch auf Schadensersatz zu. Denn das Aufsuchen der Toilette während einer Dienstreise an einem nahegelegenen Ort gehört zu den Unfall geschützten Tätigkeiten eines Beamten, wenn der Beamte nicht unnötigerweise eine gefährliche Örtlichkeit aufsucht. Dies hat das Verwaltungsgericht Regensburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2019 nahm ein bayerischer Landwirtschaftsamtmann an einer Feldvorführung teil und durfte dazu seinen privaten Pkw benutzen. Nach dem der Termin am Nachmittag beendet war, kehrte der
Das Verwaltungsgericht Regensburg entschied zu Gunsten des Beamten. Der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.11.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Regensburg, ra-online (vt/rb)
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