kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Die Anordnung zur Auflösung eines Tierbestandes setzt die vorherige Anordnung zur Untersagung der Tierhaltung voraus. Liegt eine solche Untersagungsanordnung nicht vor, so ist die Auflösungsanordnung rechtswidrig. Dies hat das Verwaltungsgericht Regensburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2019 beantragte eine in Bayern lebende Tierbetreuerin die Erlaubnis für das gewerbsmäßige Halten und Züchten von Straußen. Dieser Antrag lehnte die zuständige Behörde insbesondere deshalb ab, weil die von der Tierbetreuerin genutzten Gehege nicht die vorausgesetzten Mindestgrößen erreichten. Gegen den ablehnenden Bescheid ging die Tierbetreuerin nicht vor. Im März 2020 erfuhr die Behörde, dass die Tierbetreuerin von ihrem Ehemann Strauße erworben hatte. Daraufhin ordnete die Behörde die sofortige
Das Verwaltungsgericht Regensburg entschied zu Gunsten der Tierbetreuerin. Die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.08.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Regensburg, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Regensburg_RN-4-S-201049_Anordnung-zur-Aufloesung-eines-Tierbestandes-setzt-vorherige-Anordnung-zur-Untersagung-der-erlaubnispflichtigen-Tierhaltung-voraus~N29075
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 29075
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.