kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Eine Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle steht kein Anspruch auf behördliches Einschreiten gegen eine Mahnwache vor der Beratungsstelle zu. Jedoch können die Schwangeren einen Anspruch auf örtliche Verlegung der Mahnwache haben. Dies hat das Verwaltungsgericht Regensburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Seit September 2019 stand vor einer bayerischen Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle mit einer kurzen Unterbrechung ein Mann, welcher eine "Gebetsmahnwache" als Form des Protests gegen Schwangerschaftsabbrüche abhielt. Mit der Begründung, dass der Mann Personen anspreche, die die Beratungsstelle betreten wollen, und somit eine Drucksituation für
Das Verwaltungsgericht Regensburg entschied gegen die Beratungsstelle. Zwar komme gestützt auf § 15 Abs. 4 des Bayerischen Versammlungsgesetzes oder auf § 118 OWiG ein behördliches Einschreiten gegen Versammlungen im örtlichen Umfeld vor Beratungsstellen grundsätzlich in Betracht. Denn insofern könne das allgemeine Persönlichkeitsrecht der die Beratung annehmenden Schwangeren betroffen sein, wenn von der
Den Anspruch auf örtliche
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.11.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Regensburg, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Regensburg_RN-4-E-202426_Kein-Anspruch-einer-Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle-auf-behoerdliches-Einschreiten-gegen-Mahnwache~N29515
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 29515
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.