wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Potsdam, Urteil vom 03.07.2008
5 K 616/04 -

Ausnahme vom Verbot der Zurschaustellung für eine Elefantenkuh

Kläger nicht als Eigentümer des Tiers identifiziert

Das Verwaltungsgericht Potsdam verhandelte den Fall einer seit langer Zeit in Zirkusdiensten stehenden Elefantenkuh, für die bislang die nach europäischem Recht notwendigen Legitimationspapiere nicht zweifelsfrei vorlagen.

Der Halter des Elefanten beanspruchte von dem beklagten Landesumweltamt Brandenburg die Erteilung einer artenschutzrechtlichen Bescheinigung gemäß Artikel 8 und 10 der Verordnung (EG) 338/97 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels (Amtsblatt EG L 61 vom 3. März 1991, S. 1). Der Sache nach begehrte der Kläger damit die Ausnahme von dem europarechtlichen Verbot, das geschützte Tier zur Schau zu stellen, es zu kommerziellen Zwecken zu verwenden oder zu veräußern. Diese Ausnahme kann dann erteilt werden, wenn das geschützte Tier vor 1976 in der europäischen Gemeinschaft erworben oder eingeführt wurde.

Kläger darf Elefant zur Schau stellen

Die Kammer gelangte aufgrund sachverständiger Auskunft und weiteren Ermittlungen zu dem Ergebnis, dass der 45 bis 50 Jahre alte Elefant jedenfalls bereits seit der Zeit vor 1976 im Gebiet der europäischen Gemeinschaft gehalten wird. Demgemäß verpflichtete das Gericht das Landesumweltamt dazu, dem Kläger die Ausnahme vom Verbot der Zurschaustellung und kommerziellen Nutzung zu erteilen. Da das Gericht indes nicht zu der Überzeugung gelangen konnte, dass der Kläger der Eigentümer des Elefanten ist, blieb ihm die Erteilung der Ausnahme vom Verbot der Veräußerung des Tieres versagt.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.07.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Potsdam vom 03.07.2008

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Potsdam_5-K-61604_Ausnahme-vom-Verbot-der-Zurschaustellung-fuer-eine-Elefantenkuh~N6316

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 6316 Dokument-Nr. 6316

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.