wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Potsdam, Beschluss vom 19.03.2024
3 L 221/24 -

Protestcamp gegen Tesla-Werk Grünheide darf vorerst bleiben

Eilantrag gegen Auflagenbescheid des Polizeipräsidiums Potsdam zum Protestcamp in Grünheide erfolgreich

Das Verwaltungsgericht Potsdam hat den Eilantrag der Anmelderin der Versammlung „Protestcamp zum Schutz des Waldes“ gegen die von ihr angegriffenen Auflagen in dem Bescheid des Polizeipräsidiums für das Land Brandenburg vom 15. März 2024 stattgegeben.

Das „Camp zum Schutz des Waldes“, auch zum „Thema der Wasserknappheit in der Region – gegen die Erweiterung der Tesla-Fabrik“, das sich als Fortsetzung und Fortentwicklung einer entsprechenden erstmalig am 29. Februar 2024 bis zum 15. März 2024 angemeldeten Versammlung versteht, befindet sich in einem Waldgebiet, das von den Erweiterungsplänen der Tesla-Fabrik in Grünheide betroffen ist. Mit Baumhäusern und ihrer ständigen Anwesenheit wollen die Versammlungsteilnehmer auf die Bewahrung von Wald und Natur hinweisen. Das bisherige Areal hat eine Größe von 10 Fußballfeldern. Nunmehr soll wegen des Zulaufs von Teilnehmern die Fläche um etwa ein Zehntel und die Anzahl von 15 auf ca. 20 Baumhäuser erweitert werden. Das Polizeipräsidium hat mit dem angegriffenen Bescheid im Wesentlichen nicht nur diese Erweiterung abgelehnt, sondern ein Nutzungsverbot für die Baumhäuser ausgesprochen und deren Beseitigung angeordnet, außerdem die Versammlung zeitlich auf den 21. März 2024 begrenzt.

Versammlungsfreiheit nicht ausreichend berücksichtigt

Nach der im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nur möglichen summarischen Prüfung ist das VG der Auffassung, dass die zur Begründung der Auflagen vom Polizeipräsidium vorgetragenen allgemeinen Erwägungen zu einer Unvereinbarkeit des Protestcamps einschließlich der Baumhäuser mit naturschutzrechtlichen und baurechtlichen Vorschriften für die versammlungsrechtlich gebotene Gefahrenprognose nicht ausreichen. Auch habe sich die Behörde nicht im gebotenen Maße mit dem Umstand auseinandergesetzt, dass die Versammlungsfreit grundrechtlichen Schutz genießt, in den nur unter besonderen Bedingungen eingegriffen werden darf. Daher war durch das VG die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen den Auflagenbescheid wiederherzustellen. Gegen den Beschluss steht den Beteiligten die Beschwerde an das OVG Berlin-Brandenburg zu.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.03.2024
Quelle: Verwaltungsgericht Potsdam, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Potsdam_3-L-22124_Protestcamp-gegen-Tesla-Werk-Gruenheide-darf-vorerst-bleiben.news33836.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 33836 Dokument-Nr. 33836

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.