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Verwaltungsgericht Osnabrück, Beschluss vom 15.04.2014
8 A 1/14 -

Mitglieder des Schul­bezirks­personal­rats haben Anspruch auf eigenen Computer

Ausstattung eines jeden Arbeitsplatzes mit einem Computer muss auch in Landes­schul­verwaltung zum Standard gehören

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat entschieden, dass jedem Mitglied des Schul­bezirks­personal­rats bei der Niedersächsischen Landeschulbehörde (Regionalabteilung Osnabrück) ein Personalcomputer zur Verfügung zu stellen ist.

Zur Begründung führte das Verwaltungsgericht aus, dass ein moderner Verwaltungsarbeitsplatz die Ausstattung mit einem Computer voraussetze. Das gelte auch für die Schulbezirkspersonalratsmitglieder. Die bisher vorhandenen 12 Computer für die 18 Personalratsmitglieder genügten nicht, um eine ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung zu gewährleisten. Jedes Personalratsmitglied sei bei seiner Tätigkeit fortlaufend auf einen Computer angewiesen, um insbesondere E-Mail-Anfragen zu beantworten, Entscheidungen zu verfassen und in Datenbanken sowie im Internet zu recherchieren. Auch in der Landesschulverwaltung gehöre die Ausstattung jedes Arbeitsplatzes mit einem Computer zum Standard.

Hintergrund

Der Schulbezirkspersonalrat ist die den Schulpersonalräten übergeordnete Ebene der Personalvertretung an öffentlichen Schulen. Im vorliegenden Fall vertritt er ca. 32.000 Beschäftigte. Seine Mitglieder sind teilweise oder vollständig von ihrer Tätigkeit an den Schulen freigestellt.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.04.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Osnabrück/ra-online

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