wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Osnabrück, Beschluss vom 21.05.2021
6 B 36/21 -

Eilantrag gegen Untersagung eines Rindertransportes von Deutschland nach Marokko erfolgreich

Keine Tierschutz­rechtlichen Verstöße durch Gericht festgestellt

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat dem Eilantrag eines Rinderzucht­unternehmens (Antragsteller) stattgegeben, der sich gegen eine vom Landkreis Emsland (Antragsgegner) verfügte Untersagung eines Rindertransportes nach Marokko richtete. In dem Beschluss hat das Gericht den Antragsgegner auch dazu verpflichtet, die vom Antragsteller vorgelegten Fahrtenbücher abzustempeln und den Transport damit abzufertigen. Damit kann der beantragte Transport stattfinden, sofern nicht vor dem Transport eine etwaig anderslautende Entscheidung des Nds. Ober­verwaltungs­gerichts ergehen sollte.

Der Antragsgegner hatte mit Verfügung vom 20.05.2021 den Antrag zur Abfertigung von 528 tragenden Zuchtrindern für den Export am 25., 26., 27. und 28.05.2021 (täglich 4 LKW) von Messingen (Samtgemeinde Freren) nach Marokko abgelehnt und den Transport aus tierschutzrechtlichen Gründen untersagt. Vorausgegangen war der Untersagungsverfügung ein Erlass des Nds. Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, mit dem das Ministerium dem Landkreis Emsland die Abfertigung des beantragten Transports verboten hat.

Nachweispflicht von Tierschutzverstößen liegt bei Tierschutzbehörde

Das VG führte zur Begründung ihrer stattgebenden Entscheidung aus, die vom Antragsgegner herangezogene Rechtsgrundlage aus dem Tierschutzgesetz (TierSchG) erfordere die konkrete Gefahr eines tierschutzrechtlichen Verstoßes. Der angefochtene Bescheid enthalte jedoch keine konkreten Anhaltspunkte dafür, dass die Rinder in Marokko nicht entsprechend dem nationalen Tierschutzstandard gehalten werden können. Dies darzulegen sei aber Aufgabe der Tierschutzbehörde. Es sei hingegen nicht Aufgabe des Transporteurs, den Nachweis zu erbringen, dass es in Marokko nicht zu tierschutzrechtlichen Verstößen komme. Hier werde im angefochtenen Bescheid nur pauschal auf die geografischen und klimatischen Verhältnisse in Marokko und die dortigen landwirtschaftlichen Strukturen verwiesen. Es sei auch nicht davon auszugehen, dass die tragenden Rinder zum Zwecke einer tierschutzwidrigen Schlachtung/Schächtung exportiert würden. Denn bei dem Abnehmer in Marokko handele es sich um einen Molkereibetrieb.

Voraussetzungen für die Abfertigung erfüllt

Das VG gehe auch davon aus, dass die Voraussetzungen für die Abfertigung in Form der Stempelung des Fahrtenbuches vorlägen. Für derartig lange Tiertransporte sehe eine europäische Verordnung über den Schutz von Tieren beim Transport bestimmte Beförderungshöchstdauern, Ruhezeiten sowie Tränk- und Füttermöglichkeiten vor, die es einzuhalten gelte und die an Kontrollstellen auch überwacht würden. Der Antragsgegner sei aufgrund eigener fachlicher Prüfung der vorgelegten Fahrtenbücher selbst bereits davon ausgegangen, dass der Antragsteller diese Vorgaben einhalten werde, habe den Transport jedoch aufgrund des genannten ministeriellen Erlasses nicht abfertigen dürfen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.05.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Osnabrück, ra-online (pm/aw)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Osnabrueck_6-B-3621_Eilantrag-gegen-Untersagung-eines-Rindertransportes-von-Deutschland-nach-Marokko-erfolgreich~N30312

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 30312 Dokument-Nr. 30312

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.