wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Osnabrück, Urteil vom 16.09.2021
2 A 66/19 -

VG Osnabrück hebt Baugenehmigung für Seniorenwohnungen Am Salzbach in Bad Rothenfelde auf

Vorhaben verletzt Rücksichtnahmegebot

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat die den beigeladenen Wohnungseigentümern vom Landkreis Osnabrück erteilte Baugenehmigung aus Oktober 2015 zur Errichtung von vier Mehrfamilienhäusern nebst Carportanlagen und Einstellplätzen auf dem Baugrundstück Am Salzbach in Bad Rothenfelde aufgehoben. Die Mehrfamilienhäuser sind bereits errichtet. Das VG hat damit einer Klage des Eigentümers des unmittelbar westlich davon gelegenen Verbrauchermarktes stattgegeben.

Der Eigentümer des Verbrauchermarktes hatte zunächst Widerspruch gegen die Baugenehmigung eingelegt, den der beklagte Landkreis im März 2019 zurückgewiesen hatte. Der Kläger hatte geltend gemacht, der Landkreis habe bei der Genehmigung der Wohnnutzung nicht hinreichend berücksichtigt, dass die heranrückenden Seniorenwohnungen durch den Betrieb seines Verbrauchermarktes verstärkt Lärmimmissionen ausgesetzt seien. Insoweit befürchte er, mit lärmmindernden Auflagen für den Betrieb seines Marktes konfrontiert zu werden.

OVG: Bebauungsplan wegen ungelösten Lärmproblematik aufgehoben

Während des zwischenzeitlich zum Ruhen gebrachten Klageverfahrens hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht auf den dort gestellten Normenkontrollantrag des hiesigen Klägers im Mai 2021 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 "Südlich der Hannoverschen Straße" der Gemeinde Bad Rothenfelde aufgehoben, der Grundlage für die Baugenehmigung war. Das Oberverwaltungsgericht begründete diese Aufhebung im Wesentlichen mit der ungelösten Lärmproblematik, die einen beachtlichen Abwägungsfehler darstelle.

VG: Ungelöster Lärmkonflikt stellt Rechtsverletzung des Klägers dar

Auch das Verwaltungsgericht Osnabrück, das das Klageverfahren gegen die Baugenehmigung nach dem Normenkontrollurteil wiederaufgenommen hat, sieht in dem ungelösten Lärmkonflikt eine Rechtsverletzung des Klägers. Durch die genehmigte heranrückende Wohnbebauung verschlechterten sich die rechtlichen Rahmenbedingungen, unter denen der Verbrauchermarkt betrieben werden könne. Der Verbrauchermarkt wahre die Lärmschutzansprüche der Seniorenwohnungen nicht. Entgegen der Ansicht des Landkreises könnten diese auch weitergehende Lärmschutzansprüche an den Verbrauchermarkt stellen, als die bereits vorhandene Wohnbebauung in der Umgebung.

Verletzung des Rücksichtnahmegebotes gegeben

Aus diesem Grund sei eine Verletzung des Rücksichtnahmegebotes gegeben. Das Rücksichtnahmegebot könne nämlich auch dann verletzt sein, wenn ein vorhandener und genehmigter Betrieb, wie der Verbrauchermarkt, durch die hinzutretende Wohnbebauung mit nachträglichen Lärmschutzauflagen rechnen müsse. Der Vorsitzende führte in seiner mündlichen Urteilsbegründung weiter aus, dass die streitgegenständliche Baugenehmigung auch nicht teilbar sei. Das Vorhaben sei als Ganzes beantragt und genehmigt worden. Es handele sich um eine Wohnanlage mit vier Häusern.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.10.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Osnabrück, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Osnabrueck_2-A-6619_VG-Osnabrueck-hebt-Baugenehmigung-fuer-Seniorenwohnungen-Am-Salzbach-in-Bad-Rothenfelde-auf~N30903

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 30903 Dokument-Nr. 30903

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.