wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Oldenburg, Beschluss vom 08.09.2022
7 B 2812/22 -

VG Oldenburg bestätigt Tätigkeitsverbot für eine zahnmedizinische Fachangestellte wegen nicht nachgewiesener Corona-Impfung

Dem Schutz der Patienten und Mitarbeiter sei Vorrang zu gewähren

Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat den Eilantrag einer zahnmedizinischen Fachangestellten gegen ein Tätigkeitsverbot wegen nicht nachgewiesener Corona-Impfung abgelehnt.

Zu Recht habe der Landkreis Wesermarsch gegen die Mitarbeiterin einer Facharztpraxis für Kieferorthopädie ein Tätigkeitsverbot ausgesprochen, weil sie keinen Impf- oder Genesenennachweis bezüglich des Coronavirus vorgelegt habe.

Schutz der Patienten und Mitarbeiter hat Vorrang

Zur Begründung hat das Gericht im Wesentlichen ausgeführt, dass eine Verfassungswidrigkeit der maßgeblichen Rechtsgrundlage (§ 20 a Infektionsschutzgesetz) im Eilverfahren nicht festzustellen sei. Das Bundesverfassungsgericht habe entschieden, dass die Einführung einer einrichtungsbezogenen Impfnachweispflicht bezüglich einer Covid-19-Immunität verfassungsgemäß sei. Hiervon sei zum Zeitpunkt der Entscheidung der Kammer unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklung der weiterhin auszugehen.

Das Gesundheitsamt habe zu Recht dem Schutz der von der Antragstellerin betreuten Patienten und der weiteren Mitarbeiter den Vorrang gegenüber den Belangen der Antragstellerin eingeräumt. In diesem Zusammenhang sei insbesondere zu berücksichtigen, dass ihr Arbeitgeber nicht geltend gemacht habe, dass die Versorgungssicherheit der Patienten im Falle eines Tätigkeitsverbotes gegenüber der Antragstellerin schwerwiegend beeinträchtigt wäre, sich die Patienten während der Behandlung nicht selbst schützen könnten und das Tätigkeitsverbot bis zum 31. Dezember 2022 befristet sei.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.09.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Oldenburg, ra-online (pm/aw)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Oldenburg_7-B-281222_VG-Oldenburg-bestaetigt-Taetigkeitsverbot-fuer-eine-zahnmedizinische-Fachangestellte-wegen-nicht-nachgewiesener-Corona-Impfung.news32159.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 32159 Dokument-Nr. 32159

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.