wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Oldenburg, Beschluss vom 23.10.2020
5 B 2858/20 -

VG Oldenburg lehnt Eilantrag gegen die Durchführung eines Brauchtumsfeuer ab

Kreistagsfraktion hat keine Antragsbefugnis

Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat den Eilantrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kreistag des Landkreises Aurich gegen die Durchführung der Brauchtumsfeuer am 24. Oktober 2020 abgelehnt.

Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat mit Beschluss vom 23. Oktober 2020 (Az. 5 B 2858/20) den Eilantrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen (Antragstellerin) im Kreistag des Landkreises Aurich gegen die Durchführung der Brauchtumsfeuer am 24. Oktober 2020 abgelehnt.

Die Antragstellerin begehrte im Wege einer einstweiligen Anordnung die Verpflichtung des Landkreises Aurich, durch eine Allgemeinverfügung die Durchführung der Brauchtumsfeuer zu untersagen.

Osterfeuer war wegen der Corona-Pandemie in den Oktober verlegt worden

Zur Begründung des Eilantrages führte sie aus, die im April 2020 als Osterfeuer geplanten Brauchtumsfeuer seien wegen der Corona-Pandemie nicht durchgeführt worden. Mit einem gemeinsamen Runderlass des Niedersächsischen Innenministeriums, des Niedersächsischen Umweltministeriums und des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung sei die Möglichkeit eröffnet worden, die Brauchtumsfeuer auf einen späteren Termin zu verschieben. Dazu habe sich der Landkreis Aurich entschieden. Nachdem sie sich im Kreistag des Landkreises Aurich mit einem dagegen gerichteten Dringlichkeitsantrag nicht durchsetzen konnte, wandte die Antragstellerin sich an das Verwaltungsgericht Oldenburg und verwies im Wesentlichen auf naturschutzrechtliche Vorschriften, die sie durch die Brauchtumsfeuer verletzt sieht. Diesen Eilantrag lehnte die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Oldenburg ab. Zur Begründung wurde ausgeführt, eine einstweilige Anordnung könne nur ergehen, wenn die Antragstellerin antragsbefugt sei.

Kreistagsfraktion hat keine Antragsbefugnis

Eine solche Antragsbefugnis liege nicht vor, wenn der geltend gemachte Anspruch offensichtlich nicht bestehe. Davon sei im vorliegenden Fall auszugehen. Naturschutzrechtliche Vorschriften dienten allein öffentlichen Interessen und könnten keine Ansprüche einer einzelnen Kreistagsfraktion begründen. Ein allgemeines und gerichtlich durchsetzbares Recht auf Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften bestehe nicht. Auch auf kommunalrechtliche Vorschriften könne sich die Antragstellerin nicht mit Erfolg berufen. Diese Vorschriften schützten die Antragstellerin allenfalls in ihren Rechten als Teil des Kreistages, vermittelten aber keinen Anspruch auf den Erlass einer Allgemeinverfügung zur Durchsetzung naturschutzrechtlicher Vorschriften.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.10.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Oldenburg, ra-online (pm/pt)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Oldenburg_5-B-285820_VG-Oldenburg-lehnt-Eilantrag-gegen-die-Durchfuehrung-eines-Brauchtumsfeuer-ab~N29355

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 29355 Dokument-Nr. 29355

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.