wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Oldenburg, Beschluss vom 07.08.2024
5 B 2236/24 -

Verwaltungsgericht Oldenburg gibt Eilantrag gegen die wasserrechtliche Genehmigung zur Verlegung eines Seekabels zur Gasförderplattform "N05-A" statt

Anforderungen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung wurden nicht eingehalten

Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat einem vorläufigen Rechtsschutzantrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) stattgegeben.

Hintergrund des Verfahrens ist die geplante Verlegung eines zur Stromversorgung vorgesehenen Seekabels vom Offshore-Windpark "Riffgat" vor Borkum zu der von der One-Dyas B. V. geplanten Gasförderplattform "N05-A" im niederländischen Hoheitsgewässer. Mit Bescheid vom 21. Oktober 2022 erteilte der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) der One-Dyas B. V. eine wasserrechtliche Genehmigung zur Verlegung des geplanten Seekabels. Die One-Dyas B. V. wurde dabei zur Leistung eines Ersatzgeldes wegen eines Eingriffs in Natur und Landschaft verpflichtet.

Biotope im Trassenbereich

In den folgenden Jahren wurden Informationen über das mögliche Vorkommen von Biotopen des Typs "Steinige Riffe im Sublitoral" im Trassenbereich bekannt. Die DUH erhob im Juni 2024 Widerspruch gegen die Genehmigung, der am 19. Juli 2024 abschlägig beschieden wurde. Am selben Tag erließ der NLWKN einen weiteren Bescheid, durch welchen er die wasserrechtliche Genehmigung vom 21. Oktober 2022 änderte und die von der One-Dyas B. V. zu leistende Ersatzzahlung erhöhte. Zudem ordnete der NLWKN die sofortige Vollziehung der Genehmigung in der Fassung des Änderungsbescheides an.

Ferner hat der NLWKN der One-Dyas B. V. 2022 und 2024 jeweils eine naturschutzrechtliche Befreiung für die Beeinträchtigung gesetzlich geschützter Biotope erteilt und diese Befreiungen für sofort vollziehbar erklärt. Auch diesbezüglich hat die DUH Klagen erhoben und um vorläufigen Rechtsschutz nachgesucht. Die Verfahren sind unter den Az.: 5 A 2267/24 und 5 B 2235/24 anhängig.

Gegen die wasserrechtliche Genehmigung in der Fassung vom 19. Juli 2024 in Gestalt des Widerspruchsbescheides hat die DUH am 23. Juli 2024 Klage erhoben. Am 26. Juli 2024 hat sie einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gestellt. Das Gericht hat mit dem o.g. Beschluss die aufschiebende Wirkung der Klage wiederhergestellt, weil sich die angefochtene wasserrechtliche Genehmigung bei summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage voraussichtlich als rechtswidrig erweist.

Anforderungen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung wurden nicht eingehalten

Nach Auffassung des Gerichts hat der NLWKN bei der Erteilung der Genehmigung die Anforderungen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung nicht eingehalten. Die Genehmigung genügt nicht den gesetzlichen Vorgaben zur Prüfung der Vermeidbarkeit des Eingriffs sowie möglicher Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen und hinsichtlich der Abwägung der naturschutzbezogenen Belange gegen andere, für den Eingriff sprechende Belange. Der NLWKN hat unmittelbar die Kompensation durch ein Ersatzgeld angeordnet und hierdurch die notwendigen vorgelagerten Prüfungsschritte übergangen.

Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Der NLWKN und die One-Dyas B. V. können Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen. Einer Entscheidung über das die Erteilung naturschutzrechtlicher Befreiungen betreffende vorläufige Rechtsschutzverfahren bedarf es derzeit nicht, da die Wirksamkeit der Befreiungen von der Vollziehbarkeit der wasserrechtlichen Genehmigung abhängig ist. Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz auf unserer Internetseite

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.08.2024
Quelle: Verwaltungsgericht Oldenburg, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Oldenburg_5-B-223624_Verwaltungsgericht-Oldenburg-gibt-Eilantrag-gegen-die-wasserrechtliche-Genehmigung-zur-Verlegung-eines-Seekabels-zur-Gasfoerderplattform-N05-A-statt~N34280

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 34280 Dokument-Nr. 34280

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.