kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Die Klage in dem Rechtsstreit des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) wurde abgewiesen. Dies hat das Verwaltungsgericht Oldenburg entschieden.
Der BUND wendet sich mit der Klage gegen eine wasserrechtliche Erlaubnis zur
Der klagende BUND rügt neben Verfahrensfehlern insbesondere die Nichteinhaltung von naturschutzrechtlichen Anforderungen zum Schutz der Lebensräume in den betroffenen Bereichen der Ems. Er befürchtet wesentliche Nachteile für die Tier- und Pflanzenwelt.
Das Gericht ist den Argumenten des Klägers nicht gefolgt und hat die Klage abgewiesen. Das Gericht hat in der Urteilsbegründung ausgeführt, dass die wasserrechtliche Erlaubnis rechtmäßig sei und den Kläger nicht in seinen Rechten verletze. Fehler der durchgeführten Umweltverträglichkeitsprüfung seien nicht ersichtlich. Auch sei das Erlaubnisverfahren zulässig. Eines Planänderungsverfahrens habe es nicht bedurft, da lediglich zwei Nebenbestimmungen aus dem
Nachvollziehbar seien die Beeinträchtigungen für im Gewässerboden lebende Organismen (Makrozoobenthos) erkannt und abgewogen worden. Die vom Kläger bezeichneten Auwälder seien nur noch in sehr geringem Umfang und schlechtem Zustand im FFH-Gebiet Unterems und Außenems vorhanden. Sie seien nicht als prägend und wertbestimmend für das FFH-Gebiet anzusehen. Auf die Frage, ob das FFH-Gebiet Unterems und Außenems überhaupt zu Recht unter Schutz gestellt worden sei, komme es nicht an, denn selbst wenn die Beeinträchtigungen entgegen der Annahmen des Beklagten wesentlich seien, habe dieser eine rechtlich nicht zu beanstandende Abweichungsprüfung durchgeführt und eine für den Ausgleich erforderliche und auch genügende Kohärenzsicherungsmaßnahme vorgesehen. Diese Maßnahme umfasse 9 ha eines Ausdeichungsgebietes am Aper Tief im Leda-Jümme-Gebiet und sei auch unter räumlichen und funktionalen Kriterien hinreichend geeignet.
Der Beklagte habe schließlich sein wasserrechtliches Bewirtschaftungsermessen im Ergebnis ordnungsgemäß ausgeübt. Eine Verletzung des wasserrechtlichen Verbesserungsgebotes durch die erteilte Erlaubnis hat das Gericht nicht erkennen können.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.07.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Oldenburg/ ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Oldenburg_5-A-431912_Klage-im-Streit-um-Ueberfuehrung-von-Kreuzfahrtschiffen-ueber-die-Ems-erfolglos~N18417
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 18417
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.