wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 15.06.2010
6 K 291/10.NW -

Fahrtenbuchauflage wegen unzureichender Angaben zum Fahrer zulässig

Mitteilung des Namens und Angabe einer Stadt im Ausland als Wohnort stellen keine hinreichend konkreten und verlässlichen Angaben dar

Ein Fahrzeughalter genügt seiner Mitwirkungspflicht bei einem Geschwindigkeitsverstoß nicht, wenn er lediglich den Namen des Fahrers und eine Stadt im Ausland als dessen Wohnort angibt. Von ihm kann deshalb das Führen eines Fahrtenbuchs verlangt werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Neustadt.

Im zugrunde liegenden Streitfall nannte der Kläger nach einer mit seinem Pkw begangenen Geschwindigkeitsübertretung von 37 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften im Bußgeldverfahren nur den Namen des Fahrers, nicht aber dessen Anschrift. Erst nach Eintritt der Verfolgungsverjährung teilte er die vollständige Adresse des Fahrers mit. Die Kreisverwaltung gab ihm daraufhin das Führen eines Fahrtenbuches auf, weil die Ermittlung des für den Geschwindigkeitsverstoß verantwortlichen Fahrers wegen der unzureichenden Mitwirkung des Klägers nicht möglich gewesen sei.

Kläger hält rechtzeitiges Mitteilen des Namens und der Anschrift des Fahrers für unerheblich

Dagegen brachte der Kläger vor, dass der Fahrer allein anhand des Namens und seines Herkunftsortes hätte ermittelt werden können. Es sei unerheblich, ob er den Namen und die Anschrift des Fahrers rechtzeitig mitgeteilt habe oder nicht, weil die Bußgeldstelle das Bußgeld gegen den in Rumänien ansässigen Fahrer ohnehin nicht hätte beitreiben können.

Fahrzeughalter der Auto an Dritte weitergibt, muss konkrete und Überprüfbare Angaben zum Fahrer machen können

Die Richter des Verwaltungsgerichts Neustadt haben die Rechtmäßigkeit der Fahrtenbuchauflage bestätigt: Ein Fahrzeughalter, der sein Fahrzeug an Dritte weitergebe, müsse sich um konkrete und überprüfbare Angaben zur Identität und Anschrift desjenigen bemühen, dem er sein Fahrzeug überlasse. Die Mitteilung des Namens und die Angabe einer Stadt im Ausland als Wohnort allein seien keine hinreichend konkreten und verlässlichen Angaben. Ob die Behörde gegenüber dem im Ausland ansässigen Fahrer ihren Bußgeldbescheid tatsächlich hätte vollstrecken können, sei für die Rechtmäßigkeit der Fahrtenbuchauflage ohne Bedeutung.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.07.2010
Quelle: ra-online, Verwaltungsgericht Neustadt

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Neustadt_6-K-29110NW_Fahrtenbuchauflage-wegen-unzureichender-Angaben-zum-Fahrer-zulaessig~N9888

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 9888 Dokument-Nr. 9888

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.