kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Die Trauerfeier für eine Verstorbene darf heute auf dem Vorplatz der Aussegnungshalle auf dem Hauptfriedhof in Zweibrücken durchgeführt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt/Wstr. mit Beschluss vom gestrigen Tage entschieden.
Am heutigen Mittwoch findet auf dem Hauptfriedhof in Zweibrücken die Beisetzung einer Verstorbenen statt. Der Sohn der Verstorbenen (Antragsteller) erwartet ca. 30 Personen zu der Beisetzung. Es handelt sich um eine Urnenbestattung. Die Urne wird in einer Urnenstehle bestattet, die sich auf dem Grabfeld vor der Aussegnungshalle befindet. Der Platz vor der Aussegnungshalle ist ca. 17 m lang und ca. 4,70 m breit. Das Grabfeld, auf dem sich die Urnenstehle befindet, ist mit kleinen Wegen erschlossen.
Auf eine telefonische Anfrage beim Umwelt- und Servicebetrieb Zweibrücken (Antragsgegner) wurde ihm mitgeteilt, dass die
Der Antragsteller hat dagegen um vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutz nachgesucht. Er ist der Auffassung, aufgrund der Örtlichkeit an der Stehle und im näheren Umfeld sei es nicht möglich, alle Personen unter den Auflagen der Mindestabstandsregelung unterzubringen. Auf dem Platz vor der Aussegnungshalle sei das möglich. Dort hätten auch früher, d.h. vor der
Die 5. Kammer des Gerichts hat dem Eilantrag des Antragstellers mit folgender Begründung stattgegeben: Der Antragsteller habe einen Anspruch auf die Gestattung der Durchführung der
Der Durchführung der
Infektionsschutzrechtliche Gründe stünden diesem Ergebnis nicht entgegen. Soweit der Antragsgegner meine, für jeden Trauergast müsse eine Fläche von 10 m² zur Verfügung stehen, dürfte dies auf einem Missverständnis der 10. CoBeLVO beruhen. Die in § 1 Abs. 7 der 10. CoBeLVO geregelte Personenbegrenzung auf eine Person pro 10 qm Fläche gelte nur in geschlossenen Räumen. Bei einer Zusammenkunft im Freien zur Abhaltung einer
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.09.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Neustadt, ra-online (pm/pt)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Neustadt_5-L-75920NW_Trauerfeier-trotz-Corona-vor-Aussegnungshalle-auf-dem-Hauptfriedhof-in-Zweibruecken~N29176
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 29176
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.