wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 13.05.2009
5 L 323/09.NW -

Bau einer landwirtschaftlichen Gerätehalle führt nicht zu unzumutbaren Belästigungen von Nachbarn

Anwohner können Baugenehmigung nicht verhindern

Der Bau und der Betrieb einer Gerätehalle eines Winzerbetriebs sowie der damit verbundene an- und abfahrende Verkehr landwirtschaftlicher Fahrzeuge führen nicht zu unzumutbaren Lärmbelästigungen der Anwohner. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden.

Durch Baugenehmigung erteilte die Stadt Neustadt einem Winzer die Erlaubnis, auf einem im Außenbereich gelegenen Grundstück eine landwirtschaftliche Gerätehalle für seinen Weinbaubetrieb zu errichten.

Gegen die Baugenehmigung legten Nachbarn, deren Grundstücke an diesen Außenbereich angrenzen, Widerspruch ein und stellten beim Verwaltungsgericht den Antrag, die Vollziehung der Erlaubnis auszusetzen. Sie machten geltend, der An- und Abfahrtsverkehr zur Halle führe zu unzumutbaren Lärmbeeinträchtigungen. Auch werde das Orts- und Landschaftsbild verunstaltet und ihre Aussicht beeinträchtigt.

Lärm ist grundsätzlich von den Anliegern hinzunehmen

Das Verwaltungsgericht lehnte den Eilantrag der Nachbarn ab.

Die Erteilung der Baugenehmigung führe nicht zu unzumutbaren Belästigungen der Antragsteller als Nachbarn. Es sei nicht zu erkennen, dass die mit dem Betrieb der Halle verbundenen Lärmimmissionen für die Nachbarn unzumutbar seien, da in der Halle lärmintensive in einem Weinbaubetrieb anfallende Arbeiten nicht zugelassen seien. Auch der mit der Nutzung der Gerätehalle verbundene an- und abfahrende Verkehr mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen lasse keinen unzumutbaren Lärm erwarten. Es sei in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen, dass die Grundstücke der Antragsteller im rückwärtigen Bereich jeweils unmittelbar an einen Wirtschaftsweg angrenzten, so dass der mit der Bewirtschaftung der anschließenden Weinbauflächen verbundene Lärm grundsätzlich von den Anliegern in der angrenzenden Ortslage hinzunehmen sei.

Vor einer Verschlechterung ihrer Aussicht durch das benachbarte Bauvorhaben seien die Antragsteller als Nachbarn grundsätzlich nicht geschützt.

Eine verunstaltende Wirkung des Vorhabens auf das Orts- und Landschaftsbild könnten sie nicht mit Erfolg geltend machen, da dies ein öffentlicher Belang sei, dessen Verletzung Nachbarn nicht rügen könnten. Es habe daher, so das Gericht, nicht umfassend geprüft werden dürfen, ob die Baugenehmigung zu Recht erteilt worden sei.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.05.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 11/09 des VG Neustadt vom 26.05.2009

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Neustadt_5-L-32309NW_Bau-einer-landwirtschaftlichen-Geraetehalle-fuehrt-nicht-zu-unzumutbaren-Belaestigungen-von-Nachbarn~N7864

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 7864 Dokument-Nr. 7864

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.