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Der Bau und der Betrieb einer Gerätehalle eines Winzerbetriebs sowie der damit verbundene an- und abfahrende Verkehr landwirtschaftlicher Fahrzeuge führen nicht zu unzumutbaren Lärmbelästigungen der Anwohner. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden.
Durch
Gegen die
Das Verwaltungsgericht lehnte den Eilantrag der Nachbarn ab.
Die Erteilung der
Vor einer Verschlechterung ihrer Aussicht durch das benachbarte Bauvorhaben seien die Antragsteller als Nachbarn grundsätzlich nicht geschützt.
Eine verunstaltende Wirkung des Vorhabens auf das Orts- und Landschaftsbild könnten sie nicht mit Erfolg geltend machen, da dies ein öffentlicher Belang sei, dessen Verletzung Nachbarn nicht rügen könnten. Es habe daher, so das Gericht, nicht umfassend geprüft werden dürfen, ob die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.05.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 11/09 des VG Neustadt vom 26.05.2009
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Dokument-Nr. 7864
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