kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Ein mit dem Impfstoff „Cormirnaty“ von BionTech/Pfizer geimpftes Ärzteehepaar aus der Vorderpfalz hat keinen Anspruch auf Verkürzung der Absonderungszeit. Dies geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt/Wstr. hervor.
Die Antragsteller betreiben in der Vorderpfalz eine allgemeinmedizinische Gemeinschaftspraxis. Beide wurden im Januar und Februar 2021 mit dem von der Kooperation BioNTech/Pfizer hergestellten Impfstoff „Comirnaty“ gegen Corona geimpft. Anfang März 2021 wurde ihre Tochter, die zusammen mit den Antragstellern in einem Haushalt lebt, positiv auf das SARS-CoV-2- Virus per PCR-Test getestet. Unmittelbar nach Bekanntwerden ihrer Infektion isolierte sie sich im Haus und lebt seither alleine in der oberen Etage des Hausanwesens, das über ein eigenes Badezimmer verfügt. Am 08. März 2021 übersandte der Rhein-Pfalz-Kreis (im Folgenden: Antragsgegner) den Antragstellern eine Bescheinigung über die Dauer der Absonderungszeit bis zum 18. März 2021.
Die Antragsteller wandten sich dagegen mit einem Antrag auf vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutz und machten geltend, die Entscheidung, dass sie bis einschließlich 18. März 2021 in häuslicher
Das Verwaltungsgericht hat den Eilantrag des Antragstellers abgelehnt: Die Antragsteller hätten nicht ausreichend glaubhaft gemacht, dass ihnen ein Anordnungsanspruch auf
Ein Anordnungsanspruch der Antragsteller ergebe sich auch nicht aus dem Umstand, dass sie Anfang März drei negative Tests vorgenommen hätten. Gegen eine abweichende Einzelfallentscheidung zugunsten der Antragsteller spreche, dass das RKI nach seinem gegenwärtigen Erkenntnisstand sich dagegen ausspreche, die empfohlene 14-tägige häusliche Absonderung aufgrund der beobachteten Zunahme der besorgniserregenden SARS-CoV-2-Varianten mangels derzeit fehlender Daten, mindestens so lange bis mehr Erfahrungen vorliegen, durch einen negativen SARS-CoV-2-Test zu verkürzen. Dies gelte unabhängig vom Vorliegen eines Hinweises auf oder dem Nachweis von besorgniserregenden Varianten beim Quellfall.
Es dürfte auch nicht zu beanstanden sein, dass der Antragsgegner die Antragsteller nicht zu den Schlüsselpersonen zähle, also solchen Personen, die zu Berufsgruppen gehörten, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens diene. Die Antragsteller gäben auf Ihrer Internetseite selbst neun Vertretungsärzte für die Zeit der Schließung der Praxis in der näheren Umgebung an, sodass es keinerlei Anhaltspunkte dafür gebe, dass die ärztliche Versorgung der Bevölkerung vor Ort nicht sichergestellt sein könnte.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.03.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Neustadt, ra-online (pm/aw)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Neustadt_5-L-24221NW_Keine-Verkuerzung-der-Absonderungszeit-fuer-geimpftes-Aerzteehepaar~N29991
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 29991
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.