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Die Baugenehmigung für den Umbau und die Erweiterung der "Brunnenhalle" in Bad Dürkheim verletzt die Nachbarn nicht in eigenen Rechten. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden und deshalb die Klage einer Nachbarin abgewiesen.
Die Klägerin ist Eigentümerin zweier mit Wohngebäuden bebauter Grundstücke im unbeplanten Innenbereich in Bad Dürkheim. An eines der beiden unmittelbar nebeneinander gelegenen Grundstücke schließt sich südlich ein im Eigentum der beigeladenen Stadt Bad Dürkheim (im Folgenden Beigeladene) stehendes Grundstück an, auf dem diese ein Veranstaltungsgebäude mit dem Namen "Brunnenhalle" betreibt. Bei der "Brunnenhalle" handelt es sich um ein in den 1930er Jahren errichtetes Veranstaltungsgebäude, das der Durchführung von Veranstaltungen verschiedenster Art dient. Sie liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Kurgebiet" in der Nähe des Kurgartens und des Salinariums. Im April 2022 erteilte die Kreisverwaltung Bad Dürkheim (im Folgenden Beklagte) der Beigeladenen die beantragte
Das VG hat die Klage abgewiesen. Der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.08.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Neustadt, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33162
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