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Dem Betreiber einer Alarmanlage, die dieser zum Schutz seines Kiosks installiert hat, können nach einem ausgelösten Fehlalarm die Kosten für den Polizeieinsatz auferlegt werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden.
Der Kläger der zugrunde liegenden Entscheidung ist Inhaber eines Kiosks in Landau. Am 14. August 2010 wurde die Polizeiinspektion Landau abends gegen 21.30 Uhr von einer Privatperson darüber informiert, dass an dem
Für den
Das Verwaltungsgericht Neustadt hat die Klage mit der Begründung abgewiesen, dass die einschlägigen Vorschriften für Amtshandlungen der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.09.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Neustadt/ra-online
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Dokument-Nr. 12229
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