kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Weil er die Feuerstättenschau nicht persönlich durchgeführt hat, durfte gegen einen Bezirksschornsteinfegermeister ein Warnungsgeld verhängt werden. Dies geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt hervor.
Nachdem bei der Kreisverwaltung als Aufsichtsbehörde der Verdacht aufgekommen war, der Bezirksschornsteinfegermeister gehe in größerem Umfang unerlaubten Nebentätigkeiten nach, leitete sie ein Dienstaufsichtsverfahren ein und überprüfte den Kehrbezirk. Hierbei wurde festgestellt, dass entgegen den Angaben im Kehrbuch die Feuerstättenschauen nicht von ihm, sondern von einem Mitarbeiter durchgeführt worden waren.
Die Kreisverwaltung setzte daraufhin ein Warnungsgeld fest und legte dem Betroffenen zudem die Kosten für die Überprüfung des Kehrbezirks auf.
Die hiergegen erhobene Klage blieb erfolglos. Die Richter urteilten, dass der Kläger in schwerwiegender und nachhaltiger Weise gegen eine der zentralen Pflichten eines Bezirksschornsteinfegermeisters verstoßen habe. Nach dem Schornsteinfegergesetz habe dieser sämtliche Schornsteine, Feuerstätten, Verbindungsstücke und Lüftungsanlagen oder ähnliche Einrichtungen durch persönliche Besichtigung innerhalb von fünf Jahren, und zwar jährlich in einem Fünftel seines Bezirks, zu überprüfen. Einem Mitarbeiter dürfe diese Aufgabe nicht überlassen werden, denn der Feuerstättenschau komme eine ganz erhebliche Bedeutung für die Aufrechterhaltung der Feuersicherheit zu. Ebenfalls eine erhebliche Verletzung der Berufspflichten stellten die falschen Angaben im Kehrbuch dar. Die Festsetzung des Warnungsgeldes sei daher zu Recht erfolgt.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.05.2006
Quelle: ra-online, VG Neustadt
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Neustadt_4-K-65605NW_Schornsteinfeger-muss-Feuerstaettenschau-persoenlich-durchfuehren~N2303
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 2303
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.