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Ein Wohnungseigentümer kann auch dann zu Abfallentsorgungsgebühren herangezogen werden, wenn er die Wohnung vermietet hat und deshalb selbst die Abfalltonne überhaupt nicht benutzt. Dies entschied das Verwaltungsgericht Neustadt.
Im zugrunde liegenden Streitfall verlangte die Stadt Pirmasens vom Eigentümer noch ausstehende Gebühren in Höhe von 278,- € für die Jahre 2006 und 2007. Die Wohnung war bis Ende Juli 2007 vermietet, die Mieter zahlten die Abfallentsorgungsgebühren aber nur zu einem geringen Teil.
Nach erfolglosem Widerspruch gegen seine Inanspruchnahme wurde Klage gegen die Gebührenbescheide erhoben
Die Richter des Veraltungsgerichts Neustadt entschieden, dass die Heranziehung des Eigentümers rechtmäßig sei. Nach der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.07.2010
Quelle: Verwaltungsgericht Neustadt/ra-online
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Dokument-Nr. 9955
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