kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Zeigt der Wasserzähler auf einem Privatgrundstück einen Frischwasserverbrauch von 1088 m³ in nur achtzehn Monaten an, muss der Grundstückseigentümer, der diesen Verbrauch bestreitet, den Nachweis führen, dass der Wasserzähler defekt war. Gelingt ihm dies nicht, hat er die von ihm verlangten Verbrauchsgebühren zu bezahlen. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Das in der Verbandsgemeinde Freinsheim gelegene
Am 31. Dezember 2012 betrug der Zählerstand des geeichten Wasserzählers im Anwesen des Klägers 370 m³. Am 18. November 2013 wurde ein Zählerstand von 1.442 m³ abgelesen. Im Hinblick auf die sehr große Differenz nahm die Beklagte im Januar 2014 eine weitere Ablesung vor, bei der der Zählerstand 1.451m³ betrug. Die Beklagte setzte sich daraufhin mit dem Kläger in Verbindung, der sich den hohen Zählerstand nur durch einen Fehler des Wasserzählers erklären konnte. Das Haus sei noch gar nicht bezogen. Er habe sich auch drei Monate im Ausland aufgehalten.
Kläger und Beklagte einigten sich in der Folgezeit darauf, den
Dagegen erhob der Kläger nach erfolgloser Durchführung eines Widerspruchsverfahrens im März 2015 mit der Begründung Klage, dass der dem
Das Verwaltungsgericht Neustadt wies die Klage mit der Begründung ab, dass der
Entgegen der Auffassung des Klägers habe die von der staatlich anerkannten Prüfstelle für Messgeräte für
Der Vortrag des Klägers sei nicht geeignet, den
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.02.2016
Quelle: Verwaltungsgericht Neustadt/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Neustadt_4-K-20315NW_Grundstueckseigentuemer-muss-bei-ungewoehnlich-hohem-Wasserverbrauch-Defekt-des-Wasserzaehlers-nachweisen-koennen~N22220
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 22220
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.