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Wurde mit einem Motorrad die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Bundesstraße um 73 km/h überschritten und wirkt der Halter bei der Ermittlung des Fahrers nicht ausreichend mit, kann ihm für die Dauer von 12 Monaten eine Fahrtenbuchauflage auferlegt werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Neustadt in einem Eilverfahren.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der im Landkreis Südliche Weinstraße wohnhafte Antragsteller ist Halter eines Motorrads und zweier Pkws. Mit seinem
Nach Einstellung des Bußgeldverfahrens gab der Landkreis Südliche Weinstraße dem Antragsteller unter Anordnung der sofortigen Vollziehung die Führung eines Fahrtenbuches für die Dauer von 12 Monaten für das
Der Antragsteller hat im Oktober 2015 um vorläufigen Rechtsschutz nachgesucht. Zur Begründung führte er aus, dass die Polizei ihrer Ermittlungspflicht nicht ausreichend nachgekommen sei, da sie ihn im Ordnungswidrigkeitenverfahren nicht als Zeugen sondern als Betroffenen angehört habe. Ferner sei die Anordnung der
Den Eilantrag des Antragstellers lehnte das Verwaltungsgericht Neustadt hinsichtlich der
Der für die Begehung des Verkehrsverstoßes verantwortliche Fahrzeugführer habe auch nicht ermittelt werden können. Die Bußgeldstelle habe durch Anhörung des Antragstellers versucht, den Fahrer des Kraftrades zu ermitteln. Der Antragsteller habe seine Fahrereigenschaft bestritten und die beim Antragsteller durchgeführte Wohnungsdurchsuchung zum Auffinden des auf dem Messfoto ersichtlichen Motorradhelms sowie der im Tatzeitpunkt getragenen Motorradkleidung habe keine Anhaltspunkte auf den Fahrer ergeben. Damit habe es keine Ansatzpunkte für weitere Ermittlungen hinsichtlich des Täters gegeben.
Auch die behördliche Ermessensentscheidung, die Dauer der
Der Eilantrag des Antragstellers sei aber hinsichtlich der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.11.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Neustadt/ra-online
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Dokument-Nr. 21845
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