wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 20.06.2017
1 L 636/17.NW -

Entziehung der Fahrerlaubnis bei nachgewiesenen Amphetaminen im Blut rechtmäßig

Führerscheinentzug auch bei Berufung auf einmalige Einnahme von Appetitzüglern nicht zu beanstanden

Das Verwaltungsgericht Neustadt hat entschieden, dass einem Autofahrer zu Recht die Fahrerlaubnis entzogen wurde, nachdem bei ihm die Droge Amphetamin im Blut festgestellt wurde.

Im zugrunde liegenden Fall war ein Autofahrer in eine Polizeikontrolle geraten und hatte eine Blutprobe abgegeben, in der durch ein toxokologisches Gutachten Amphetamin nachgewiesen wurde. Zunächst hatte er gegenüber der Polizei angegeben, am Vorabend eine Viagra-ähnliche Tablette sowie aktuell Ibuprofen eingenommen zu haben. Dazu hatte der Toxikologe erklärt, dass die Einnahme solcher Mittel den Nachweis von Amphetamin nicht erklären könne.

Fahrerlaubnisbehörde entzieht Führerschein

Die Fahrerlaubnisbehörde ging deshalb von einer Schutzbehauptung aus und entzog die Fahrerlaubnis, weil ein Fahrerlaubnisinhaber nach der einmaligen Einnahme der "harten" Droge Amphetamin ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr sei. Sie ordnete den sofortigen Vollzug ihrer Maßnahme an.

Antragsteller verweist auf einmalige Einnahme eines Appetitzüglers

Dagegen wandte sich der Antragsteller in einem gerichtlichen Eilverfahren. Hier berief er sich darauf, dass er neben den bei der Polizei genannten Medikamenten auch einmalig, ohne Rezept und ohne medizinische Indikation den verschreibungspflichtigen Appetitzügler "Tenuate retard" eingenommen habe, um sich als Beifahrer für eine längere Autofahrt wach zu halten. Aus Verhältnismäßigkeitsgründen könne ihm deshalb nicht direkt die Fahrerlaubnis entzogen werden, stattdessen sei zuerst ein medizinisch-psychologisches Gutachten einzuholen.

Verwaltungsgericht erklärt sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis für offensichtlich rechtmäßig

Dieser Argumentation folgte das Verwaltungsgericht Neustadt nicht und lehnte seinen Eilantrag ab. Nach Überzeugung des Gerichts handelt es sich auch bei dem neuen Vortrag im Eilverfahren um eine bloße Schutzbehauptung, mit der der Antragsteller überdies offenbare, dass er ein psychoaktiv wirkendes Arzneimittel außerhalb des Anwendungsbereichs zweckentfremdet habe, um sich bewusst die psychoaktive Wirkung zu Nutze zu machen. Das könne nicht dazu führen, dass zunächst ein Gutachten über seine Fahreignung eingeholt werden müsse. Vielmehr sei die sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis offensichtlich rechtmäßig und es bestehe ein öffentliches Interesse daran, den Antragsteller mit sofortiger Wirkung vom Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr auszuschließen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.06.2017
Quelle: Verwaltungsgericht Neustadt/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Neustadt_1-L-63617NW_Entziehung-der-Fahrerlaubnis-bei-nachgewiesenen-Amphetaminen-im-Blut-rechtmaessig~N24469

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 24469 Dokument-Nr. 24469

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.