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Das Verwaltungsgericht Neustadt/Wstr. hat bereits mit Urteil vom 18. November 2020 entschieden, dass die von einem Polizeibeamten erlittene posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) nach einem schweren Verkehrsunfall im Dienst in diesem Einzelfall als Dienstunfallfolge anzuerkennen ist.
Der junge
Nachfolgend beantragte der Polizeibeamte auch die psychischen Folgen des Unfalls in Form einer
Das Verwaltungsgericht veranlasste hierzu ein gerichtliches Sachverständigengutachten durch einen an einer Fachklinik tätigen Professor für Neurologie und Psychiatrie. Dieses Gutachten kam zum Ergebnis, dass bei dem - psychisch nicht vorerkrankten - Kläger wesentlich verursacht durch den Dienstunfall für eine bestimmte Zeit eine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.12.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Neustadt, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 29618
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