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Das Verwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass das Vergabeverfahren für Master-Studienplätze im Bereich Betriebswirtschaftslehre (BWL) an der Westfälische Wilhelms-Universität Münster rechtswidrig war und verpflichtete die Hochschule im Wege einer einstweiliger Anordnungen dazu, zum Wintersemester 2013/2014 drei weitere Bewerber vorläufig zum Masterstudiengang BWL zuzulassen.
Die Universität hatte zum Wintersemester 2013/2014 unter den zahlreichen Bewerbern um einen
Dieses, auf der Grundlage einer zum Wintersemester 2013/2014 neugefassten „Zugangs- und Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre 2013“ beruhende Bewertungssystem hat das Gericht nunmehr als
Das Gericht begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass die Bestimmungen des Hochschulzulassungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen und der Staatsvertrag 2008 forderten, dass bei der Auswahlentscheidung der Hochschule für einen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.11.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Münster/ra-online
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Dokument-Nr. 17200
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