kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Das Verwaltungsgericht Münster hat dem Eilantrag einer Bewohnerin eines Altenpflegeheims in Altenberge stattgegeben, die sich gegen die Anordnung ihrer isolierten Versorgung wegen des Kontakts zu einer mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) infizierten Person gewandt hatte.
Die Antragstellerin wohnt in einem Altenpflegeheim. Nachdem der Kontakt der Antragstellerin zu einer infizierten Person festgestellt worden war, ordnete die Gemeinde Altenberge mit Ordnungsverfügung vom 12. April 2021 die Absonderung der Antragstellerin vom 8. bis zum 26. April 2021 an. In dieser Zeit sei es ihr untersagt, ihre Wohnung ohne ausdrückliche Zustimmung des Gesundheitsamtes zu verlassen und Besuch von Personen zu empfangen, die nicht ihrem Haushalt angehörten. Hiergegen wandte sich die Antragstellerin an das Gericht unter anderem mit der Begründung: Sie sei bereits vollständig geimpft worden. Auch sei ein am 9. April 2021 durchgeführter PCR-Test negativ ausgefallen. Aus gesundheitlichen Gründen sei sie dringend auf Bewegung angewiesen. Ihre vollständige Isolierung in ihrer kleinen Wohnung im
Diesem Eilantrag gab das Verwaltungsgericht Münster nunmehr statt. In den Gründen des Beschlusses heißt es unter anderem: Die Ordnungsverfügung sei rechtswidrig. In Bezug auf die Antragstellerin lasse sich zwar eine hinreichend wahrscheinliche Aufnahme von Krankheitserregern infolge eines Kontakts mit einer infizierten Person auch unter Berücksichtigung zweier bereits erfolgter Impfungen nicht verlässlich ausschließen. Auch führe ein negatives PCR-Testergebnis allein nicht dazu, dass die Absonderungsverfügung aufzuheben wäre. Es lägen allerdings Ermessensfehler vor. Zwar sei die Entscheidung der Antragsgegnerin, den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zu folgen, mit Blick auf die Zielrichtung der Absonderungsverfügung geeignet, als Mittel erforderlich und bringe im Regelfall die gegenläufigen Grundrechtspositionen zu einem vertretbaren Ausgleich. Allerdings lasse sich der Ordnungsverfügung nicht entnehmen, dass die Antragsgegnerin die individuellen Belange der Antragstellerin in ihre Erwägungen eingestellt habe. Hierbei sei vor allem zu beachten, dass die Absonderung von Bewohnern in Pflegeeinrichtungen im Vergleich zu Personen, die sich im eigenen häuslichen Umfeld absondern müssten, für diese mit besonderen Belastungen verbunden sei. So habe die Antragstellerin unwidersprochen angegeben, aus gesundheitlichen Gründen dringend auf Bewegung angewiesen zu sein.
Gleichwohl habe die Antragsgegnerin nicht einmal erwogen, der Antragstellerin Ausnahmen von der grundsätzlichen Absonderungspflicht zu ermöglichen. Dies hätte aber mit Blick auf die ohne Weiteres mögliche Ausstattung der Antragstellerin mit FFP2-Masken oder weitergehender Schutzkleidung – ebenso wie dies bezogen auf das Pflegepersonal gehandhabt werde – sowie durch die gleichermaßen mögliche Verhinderung des Zusammentreffens mit anderen Bewohnern für das zeitweise Verlassen ihres Zimmers zum Zwecke der körperlichen Betätigung nahegelegen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.04.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Münster, ra-online (pm/aw)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Muenster_5-L-25521_Quarantaene-fuer-geimpfte-Altenheimbewohnerin-rechtswidrig~N30150
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 30150
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.