wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Münster, Urteil vom 10.01.2006
1 K 2073/05 -

Hausaufgaben im Voraus mitteilen?

Vater klagt ohne Erfolg

Der Vater einer minderjährigen Schülerin der Realschule Velen hat nach nordrhein-westfälischem Schulrecht keinen Anspruch darauf, dass die Schule ihm einen Monat im Voraus die zu erledigenden Hausaufgaben mitteilt. Dies hat das Verwaltungsgericht Münster in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden.

Die Schule informierte die Eltern im Jahr 2005 mehrfach, dass die Tochter ihre Hausaufgaben in unterschiedlichen Fächern nicht oder nur unzureichend erledigt habe. Daraufhin bat der Vater die Schule, ihn zeitnah zu benachrichtigen, welche Hausaufgaben wann zu erledigen seien. Die Schule verwies demgegenüber auf die Pflicht der Schülerin, ein Hausaufgabenheft zu führen. Da die Eltern bei ihrem Ansinnen blieben, schlug die Schule vor, dass sich die Tochter ihre Eintragungen in das Hausaufgabenheft nach jeder Unterrichtsstunde vom jeweiligen Lehrer gegenzeichnen lasse. Der Vater machte jedoch geltend, die Tochter bringe das Hausaufgabenheft nicht immer mit nach Hause.

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts beinhaltet das nordrhein-westfälische Schulgesetz keine Rechtsvorschrift, die den geltend gemachten Informationsanspruch begründet. Zwar seien die Eltern in allen grundsätzlichen und wichtigen Schulangelegenheiten zu informieren. Die Art und Weise der Informationen zu bestimmen, liege aber im Ermessen der Schule, das durch den pädagogischen Gestaltungsspielraum der Lehrer beeinflusst werde. Der Kläger verkenne, dass es pädagogischen Erfordernissen widerspreche, die Hausaufgaben einen Monat im Voraus festzulegen. Der Inhalt der Hausaufgaben erwachse aus dem konkreten Verlauf des jeweiligen Schulunterrichts und sei deshalb nicht derart frühzeitig voraussehbar. Ferner habe die Schule dem Informationsanspruch auch sonst hinreichend entsprochen. So habe sie mehrfach Gesprächsangebote gemacht, die der Kläger im Wesentlichen nicht genutzt habe. Es sei an dem Kläger, auf seine Tochter pädagogisch einzuwirken, dass sie als Schülerin der Sekundarstufe 1 eigenständig ihre Hausaufgaben erledige und das Hausaufgabenheft von der Schule mit nach Hause bringe.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.02.2006
Quelle: Pressemitteilung Nr. 01/06 des VG Münster vom 24.01.2006

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Muenster_1-K-207305_Hausaufgaben-im-Voraus-mitteilen.news1773.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 1773 Dokument-Nr. 1773

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.