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Der Eigentümer eines 11-stöckigen Wohnhauses hat keinen Anspruch auf Nachbarschutz gegen die genehmigte Errichtung eines 4 Stockwerke hohen Neubaus auf dem Nachbargrundstück. Eine Verletzung subjektiver Rechte des Nachbarn liegt nicht vor. Dies hat das Verwaltungsgericht München entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2019 wurde in München der Abriss eines zweistöckigen Gebäudes und die Errichtung eines Neubaus mit 4 Stockwerken zu Wohnzwecken genehmigt. Die Eigentümerin des Nachbargrundstücks war damit jedoch nicht einverstanden. Sie bemängelte, dass der
Das Verwaltungsgericht München wies die Klage ab. Die Baugenehmigung sei rechtmäßig und verletze die Klägerin nicht in ihren Rechten. Eine Verletzung subjektiver Rechte der Klägerin als Nachbarin sei nicht erkennbar. Es sei nicht ansatzweise nachvollziehbar, wieso der Umstand, dass der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.12.2020
Quelle: Verwaltungsgericht München, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 29611
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