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Eine Baugenehmigung ist rechtswidrig, wenn wegen Fehlens oder Unvollständigkeit der Bauvorlagen Gegenstand und Umfang der Baugenehmigung nicht eindeutig feststellbar ist und somit eine Verletzung von Nachbarrecht nicht ausgeschlossen werden kann. Dies hat das Verwaltungsgericht München entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall erhoben die Eigentümer eines Grundstücks im Jahr 2016 vor dem Verwaltungsgericht München gegen eine
Das Verwaltungsgericht München entschied zu Gunsten der Kläger. Vorliegend seien drittschützende Rechte der Kläger verletzt worden, da infolge der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.01.2021
Quelle: Verwaltungsgericht München, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 29744
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