wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht München, Urteil vom 19.03.2018
M 8 K 16.4694 -

Rechtswidrige Baugenehmigung wegen Fehlens oder Unvollständigkeit der Bauvorlagen

Gegenstand und Umfang der Baugenehmigung nicht eindeutig feststellbar

Eine Baugenehmigung ist rechtswidrig, wenn wegen Fehlens oder Unvollständigkeit der Bauvorlagen Gegenstand und Umfang der Baugenehmigung nicht eindeutig feststellbar ist und somit eine Verletzung von Nachbarrecht nicht ausgeschlossen werden kann. Dies hat das Verwaltungsgericht München entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall erhoben die Eigentümer eines Grundstücks im Jahr 2016 vor dem Verwaltungsgericht München gegen eine Baugenehmigung Klage. Durch die Baugenehmigung wurde auf einem Nachbargrundstück der Kläger die Vergrößerung einer Kindertagesstätte erlaubt. Die Kläger bemängelten unter anderem, dass die Baugenehmigung zu unbestimmt und daher rechtswidrig sei.

Mögliche Verletzung des Rücksichtnahmegebots aufgrund Unbestimmtheit der Baugenehmigung

Das Verwaltungsgericht München entschied zu Gunsten der Kläger. Vorliegend seien drittschützende Rechte der Kläger verletzt worden, da infolge der Unbestimmtheit der Baugenehmigung bzw. der Bauvorlagen der Gegenstand und der Umfang der Baugenehmigung nicht eindeutig festgestellt werden könne. Zwar habe ein Nachbar keinen Anspruch darauf, dass der Bauantragsteller einwandfreie Bauvorlagen einreicht. Die Baugenehmigung sei aber aufzuheben, wenn wegen Fehlens oder Unvollständigkeit der Bauvorlagen Gegenstand und Umfang der Baugenehmigung nicht eindeutig festgestellt und somit eine Verletzung von Nachbarrechten, insbesondere des Rücksichtnahmegebots, nicht ausgeschlossen werden könne.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.01.2021
Quelle: Verwaltungsgericht München, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Muenchen_M-8-K-164694_Rechtswidrige-Baugenehmigung-wegen-Fehlens-oder-Unvollstaendigkeit-der-Bauvorlagen.news29744.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 29744 Dokument-Nr. 29744

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.